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Teamleader Food & Beverage (m/w/d)

Veröffentlicht am

Stellenbeschreibung

Stellendetails zu: Teamleader Food & Beverage (m/w/d)

Stellenbeschreibung

Movie Park Germany – Deutschlands größter Film- und Freizeitpark bietet Dir die Chance, Teil eines internationalen Teams zu werden. Mit über 40 Attraktionen, Shows und spektakulären Events wie dem „Halloween Horror Festival“ oder „Movie Park´s Hollywood Christmas“ schaffen wir unvergessliche Momente. Bewirb Dich und sichere Dir Deine Hauptrolle in unserem Drehbuch als Teamleader Food & Beverage.

Gage – Was wir Dir bieten

  • Faire Bezahlung mit 16,06 EUR/Stunde, Tagesumkleidepauschale und ein gutes Betriebsklima mit ansteckendem Teamspirit mit kurzen Entscheidungswegen
  • Umfassende Einarbeitung mit interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeiten
  • Teil eines vielfältigen Unternehmens mit Menschen unterschiedlichster Herkunft, Weltanschauung, Altersgruppen, Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung – Wir leben Diversity
  • Reinigung der durch Movie Park Germany zur Verfügung gestellten Dienstbekleidung
  • Gratis-Mitarbeiterparkplatz
  • Eine Vielzahl von Mitarbeitervergünstigungen im Tourismussegment, freier Eintritt und Tickets und eine subventionierte Kantine

Drehbuch – Was sind Deine Aufgaben

  • Abwicklung diverser Betriebsabläufe unter Anleitung, darunter Überwachung des Tagesgeschäfts
  • Kontrolle über die angemessene Personaleinsatzplanung, darunter Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterführung im Allgemeinen
  • Einhaltung und Prüfung der Unternehmensrichtlinien, darunter Kundenservice, Qualitätsvorgaben und Kosten
  • Umsetzung der vorgegebenen Sicherheits- und Hygienevorschriften

Rolle – Was solltest Du mitbringen

  • Abgeschlossene Ausbildung Fachmann/-frau für Systemgastronomie
  • Erste Berufserfahrung (von Vorteil)
  • Organisation/Verarbeitung diverser Abläufe unter Vorgabe
  • Gepflegtes Äußeres mit einer freundlichen Ausstrahlung
  • Besitz guter Umgangs- und Kommunikationsformen
  • Selbstständige Arbeitsweise mit Bereitschaft zum Wochenenddienst
  • Ein Arbeitsverhältnis kann zwischen März und November bzw. bis Januar des Folgejahres bestehen. Eine Weiterbeschäftigung in der nächsten Saison ist nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht.