Sommersaison Servicekraft / Gastronomie (m/w/d) Mitte Juli 2026 - Ende Sep 2026 ABC-Bad Nesselwang

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Auszug aus der Stellenanzeige von Alpspitz-Bade-Center Nesselwang

Originaltext · strukturiert aufbereitet

Für das Alb-Spitz-Badecenter in Nesselwang, Erlebnisbad, Wellness- und Saunenwelt suchen wir einen Service Gastromitarbeiter/in in Vollzeit ( 40 Std/Woche oder 32 Std/Woche ) oder Teilzeit ( 20 Std/Woche ) von Mitte Juli 2026 bis Mitte/ Ende September 2026.

Wenn du gerne in einem lebhaften Umfeld arbeiten möchtest, dann bist du bei uns genau richtig!

Deine Aufgaben

  • Begrüßung und Betreuung unserer Gäste
  • Servieren von Speisen und Getränken in der Taverna und im Biergarten
  • Saisonskraft von juli bis ca Mitte/ Ende September 2026 - Sommerbetrieb
  • Sicherstellung des Tagesbetriebes innerhalb der Schicht

Das bringst du mit

  • Spaß am Umgang mit Menschen
  • Teamgeist
  • gute Deutschkenntnisse
  • Erfahrungen im Gastronomiebereich von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
  • Eine positive Grundeinstellung und die Bereitschaft, Neues zu lernen
  • Bereitschaft, auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten. Was

wir bieten

  • Ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz
  • Monatsdienstpläne, damit du deine Freizeit planen kannst
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung
  • Ein herzliches Arbeitsumfeld, in dem jeder willkommen ist
  • Die kostenfreie Nutzung unseres Bade- und Saunabereiches
  • Jobrad über Business Bike Wenn du Lust hast, Teil unseres fröhlichen Teams zu werden und mit uns zusammen die besten Momente für unsere Gäste zu kreieren, dann freuen wir uns auf deine Bewerbung! Schick uns deine Unterlagen an knestel@abc-nesselwang.de oder rufe uns an unter Tel: 08361.9216-228 Kontaktinformationen Alpspitz-Bade-Center Nesselwang Erlebnisbad, Wellness- und Saunenwelt Walburga Knestel Badeseeweg 11 87484 Nesselwang Telefon: 08361 9216-228 Mobil: 0152.8474762 E-Mail: knestel@abc-nesselwang.de www.abc-nesselwang.de
Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Arbeiten mit Lebensmitteln

Belehrung vor dem ersten Tag

Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Tätigkeitsbeginn eine Belehrung durch das Gesundheitsamt — danach jährlich vom Betrieb wiederholt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

Gesetzlicher Mindestlohn

12,82 € / Stunde

Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025

Quereinstieg in die Küche?

In der Gastronomie ist der Quereinstieg üblich; entscheidend sind Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Die Belehrung nach § 43 IfSG holst du vor dem ersten Arbeitstag beim Gesundheitsamt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Alpspitz-Bade-Center Nesselwang übergeben — kein Konto nötig.

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