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Mitarbeiter*in Warenbewirtschaftung Non Food 30% (m/w/d)

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Das brauchst du

bDeine Verantwortung /b liDu bist für die Wareneingangs- und Warenausgangskontrolle verantwortlich. /li liDu koordinierst die Warenverteilung in die Bereiche Lager, Rayon und Warenpool. /li liDu be- und entlädst die Lastwagen speditiv und fachgerecht. /li liDu gewährleistest die Spedition für Kunden, Lieferanten und Verteilzentralen. /li liDu sortierst das Verpackungsmaterial inkl.

Entsorgung. /li liDu hältst die Ordnungs-, Sauberkeits- und Sicherheitsstandards konsequent ein. /li bDein Profil /b liDu hast von Vorteil eine abgeschlossene Grundausbildung als Logistiker*in EFZ oder EBA. /li liDu verfügst über umfangreiche Berufserfahrung in einer gleichwertigen Tätigkeit. /li liDu bist vielseitig einsetzbar, hast eine Hands-On Mentalität und arbeitest gerne im Team. /li liDu hast eine schnelle Auffassungsgabe und ein sehr gutes vernetztes Denken. /li liDu bist handwerklich geschickt und magst anspruchsvolle körperliche Arbeiten. /li liDu bist flexibel nach Einsatzplan verfügbar und ein Arbeitsbeginn ab 05.00 Uhr ist kein Problem. /li liDu verfügst über einen einwandfreien Betreibungs- und Strafregisterauszug. /li br/ bUnser Angebot /b liPersonalrabatte von 10 bis 25% auf alle Produktgruppen, inkl.

Darum lohnt es sich

Manora Restaurants und Food Märkte /li liAus- und Weiterbildungsprogramme für alle Stufen und Funktionen /li li5 bis 7 Wochen Ferien /li li3 Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub bis zu 4 Monate zusätzlicher unbezahlter Mutterschaftsurlaub möglich /li liSabbatical von 1-6 Monate ab Vollendung des 3.

Bei der Gewinnung sowie Weiterentwicklung von Mitarbeiter*innen setzen wir uns dementsprechend für Chancengleichheit, Inklusion und die Förderung von Vielfalt ein. /b /p Anstellungsjahres möglich /li liFirmeneigene Pensionskasse mit sehr solidem Deckungsgrad und überdurchschnittlicher Verzinsung des Sparguthabens /li pbBei Manor schätzen und leben wir Diversität.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Arbeiten mit Lebensmitteln

Belehrung vor dem ersten Tag

Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Tätigkeitsbeginn eine Belehrung durch das Gesundheitsamt — danach jährlich vom Betrieb wiederholt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

Gesetzlicher Mindestlohn

12,82 € / Stunde

Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025

Quereinstieg in die Küche?

In der Gastronomie ist der Quereinstieg üblich; entscheidend sind Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Die Belehrung nach § 43 IfSG holst du vor dem ersten Arbeitstag beim Gesundheitsamt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

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