Awo lüneburg

Köchin * Koch

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Awo

Für unser Restaurant „Zum Hägfeld“ in Lüneburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Koch/Köchin als Fachanleiter*in Küche (m/w/d) in Vollzeit (40 Wochenstunden) Stellenbeschreibung • Zubereitung der Speisen im À-la-carte-Geschäft am Mittag und bei Veranstaltungen • Anleitung der Teilnehmenden unserer Berufshilfeprojekte • Warenannahme und Lagerung der Lebensmittel • Umsetzung von Hygienevorschriften und -standards Was wir erwarten • abgeschlossene Berufsausbildung als Koch/Köchin • Freude an der Arbeit mit Teilnehmenden in einem multiprofessionellen Team • Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität Was wir bieten • ein attraktives Gehalt • Kernarbeitszeit von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr • keine regelmäßige Arbeitszeit an Abenden, Wochenenden und Feiertagen • Auszahlung von Mehrarbeit • 30 Tage Urlaub • betriebliche Altersvorsorge Ihre Vorteile • Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber • Niedersachsen • ab sofort oder später • Festanstellung • Vollzeit Ansprechpartner*in

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Was verdient man in dieser Region?

≈ 33.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 33.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (gastronomie) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Arbeiten mit Lebensmitteln

Belehrung vor dem ersten Tag

Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Tätigkeitsbeginn eine Belehrung durch das Gesundheitsamt — danach jährlich vom Betrieb wiederholt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

Gesetzlicher Mindestlohn

12,82 € / Stunde

Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025

Quereinstieg in die Küche?

In der Gastronomie ist der Quereinstieg üblich; entscheidend sind Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Die Belehrung nach § 43 IfSG holst du vor dem ersten Arbeitstag beim Gesundheitsamt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

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