Das ist der Job
Vollzeit (39 Std.) / Ramstein / Eingruppierung: A(H)2-3 1 / befristet für 1 Jahr 2
786 Force Support Squadron
Sie arbeiten den gelernten Köchen zu und unterstützen, indem Sie einfache, sich wiederholende Kochaufgaben in der Air Force Military Dining Facility oder Flight Kitchen ausführen.
• Zubereitung einfacher Speisen und kalter Gerichte
• Anrichten und Ausgeben der Speisen an der Essensausgabe
• Bedienung und Reinigung mechanischer und spezialisierter Küchengeräte
• Reinigung und Pflege der Arbeitsbereiche.
Darum lohnt es sich
Sie reinigen Küchenutensilien, Tische und Kühlschränke, Ausgabetheke, Öfen, Grills und Herde u.s.w. und reiningen Böden/Fliesen
• Arbeiten an der Grillstation und an der Sandwich Bar
• Idealerweise Erfahrung in der Gastronomie
• Wertschätzung von Sauberkeit & Organisation
• Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
• Englisch- und Deutschkenntnisse erforderlich
• Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten (Wechselschicht, Wochenend- und Feiertagsarbeit)
• Bereitschaft zu regelmäßigem Heben und Tragen von von Gewichten bis zu 18 Kg
• Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen
• Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln
• Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld
• Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag.
Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage 3
1Die Stelle ist als A(H) 2-3 eingestuft: € 2.868,40
2Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) untersagt die Wiedereinstellung ehemaliger Beschäftigter oder die Umsetzung derzeit Beschäftigter in befristete Stellen ohne sachlichen Grund
3Je Dienststelle kann diese Regelung variieren