Koch (m/w/d)

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von apetito catering B.V. & Co. KG

Originaltext · strukturiert aufbereitet

Koch (m/w/d) apetito catering B.V. & Co. KG Münster [48155] ab 01.08.2026 Vollzeit - 40 Stunden/Woche | In der Regel 6:00 Uhr - 15:00 Uhr | flexibel nach Dienstplan | Montag - Freitag (5-Tage-Woche) Betriebs-Gastronomie Mitten im Leben! Willkommen bei apetito catering, einem der führenden Catering-Unternehmen in Deutschland!

Unsere Mitarbeitenden sorgen in den Häusern unserer Kunden – das sind Betriebsrestaurants, Kliniken, Senioreneinrichtungen, Schulen und Kitas – für gesundes, leckeres Essen, das Spaß macht. Die Bedürfnisse und individuellen Wünsche unserer Gäste sind für uns Ansporn und Inspiration, sie jeden Tag aufs Neue zu begeistern.

Sei dabei und werde Teil eines engagierten Teams, das mit einem Lächeln bei den Gästen sowohl für gute Laune als auch gesunden Genuss sorgt.

Ihre Aufgaben

Zubereitung und Präsentation von warmen und kalten Speisen in hoher Qualität Einhaltung aller Hygiene- und Qualitätsstandards (HACCP) Planung und Organisation der täglichen Abläufe in der Küche Mitwirkung bei der Erstellung von Menüplänen unter Berücksichtigung der Vorlieben und Ernährungsbedürfnisse der Gäste Wareneinkauf und -lagerung sowie regelmäßige Bestandskontrollen Unser Angebot: Geregelte Arbeitszeiten: Keine Schichten, kein Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen Sonn- und Feiertagszuschläge Urlaubs- und Weihnachtsgeld Kostenfreie Verpflegung, inkl.

Getränke Arbeitskleidung und Reinigung sind kostenlos Ein motiviertes und herzliches Team, das sich gegenseitig unterstützt Persönliche und fachliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten Mitarbeiterrabatte bei bekannten Anbietern Bereitstellung und Reinigung der Arbeitskleidung ohne Zusatzkosten Familienservice – kostenfreie Beratung für Mitarbeiter und ihre Familie Betriebliches Gesundheitsmanagement

Ihr Profil

Abgeschlossene Ausbildung als Koch (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation Berufserfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung oder Gastronomie von Vorteil Leidenschaft für gutes Essen und Freude am Umgang mit Lebensmitteln Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein Eine engagierte und teamorientierte Persönlichkeit, die als Gastgeber (m/w/d) überzeugt und den Teamgeist in der Küche aktiv fördert Belastbarkeit und Flexibilität in einem dynamischen Umfeld Unabhängig davon, ob Du bereits berufserfahren bist, frisch von der Schule kommst oder Quereinsteiger bist - wir ermöglichen Dir als familiengeführtes Unternehmen, in unser Geschäft einzusteigen.

Klingt lecker? Dann bewirb Dich noch heute bei uns! Am schnellsten geht's über den "Jetzt-bewerben" - Button und dauert nur wenige Minuten. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung – bevorzugt über unser Online-Portal!

Weiterführende Informationen zu uns als Arbeitgeber, zu unseren Zusatzleistungen (Benefits) und zu allem, was uns wichtig ist, finden Du auf KontaktdatenSusanne WisbereitTel.-Nr.: +49 151 18709478 Nicht der passende Job? Weitere Job-Angebote finden Du in der Stelle Nr. 103508

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Das brauchst du auf jeden Fall

  • Abgeschlossene Ausbildung

Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt

Was verdient man in dieser Region?

≈ 33.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 33.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (gastronomie) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Arbeiten mit Lebensmitteln

Belehrung vor dem ersten Tag

Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Tätigkeitsbeginn eine Belehrung durch das Gesundheitsamt — danach jährlich vom Betrieb wiederholt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

Gesetzlicher Mindestlohn

12,82 € / Stunde

Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025

Quereinstieg in die Küche?

In der Gastronomie ist der Quereinstieg üblich; entscheidend sind Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Die Belehrung nach § 43 IfSG holst du vor dem ersten Arbeitstag beim Gesundheitsamt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

Bereit?

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