Junior Einkäufer / Einkaufsassistenz (m/w/d) Lebensmittel u. Getränke

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Die ganze Ausschreibung von Thomas Philipps GmbH & Co. KG

Deine Aufgaben • Unterstützung der Einkäufer im operativen Tagesgeschäft im Bereich Lebensmittel und Getränke • Eigenständige Erstellung, Bearbeitung und Abwicklung von Bestellungen unter Berücksichtigung interner Freigabeprozesse • Unterstützung bei Angebotsanfragen, Angebotsprüfungen und der Sortimentsbetreuung • Selbstständige Bearbeitung von Warenbestellungen einschließlich Auftrags‑ und Importabwicklung innerhalb Europas • Prüfung von Mustern und Artikeln sowie direkter Umgang mit der Handelsware • Erstellung von Verkaufsanalysen, Auswertungen, Preis- und Wettbewerbsvergleichen sowie Verhandlungsunterlagen • Überwachung der Warenverfügbarkeit und Ableitung entsprechender Handlungsempfehlungen • Kommunikation und Korrespondenz mit nationalen und internationalen Lieferanten • Unterstützung bei allgemeinen administrativen und organisatorischen Tätigkeiten im Einkaufsbereich • Enge Zusammenarbeit mit Junior Einkäufern, Einkäufern und weiteren Fachbereichen Dein Profil • Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation • Erste Berufserfahrung im Einkauf, Category Management oder einem vergleichbaren kaufmännischen Umfeld, idealerweise im Handel • Grundkenntnisse in der Beschaffung, Bestellabwicklung sowie im Lieferantenmanagement von Vorteil • Sehr gute Deutsch‑ und Englischkenntnisse in Wort und Schrift • Sicherer Umgang mit den gängigen MS‑Office‑Anwendungen sowie einem Warenwirtschaftssystem • Strukturierte, selbstständige und vorausschauende Arbeitsweise • Hohe Zuverlässigkeit, Organisationsstärke und Verantwortungsbewusstsein • Freundliches Auftreten, Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft, über den eigenen Aufgabenbereich hinaus mitzudenken

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Arbeiten mit Lebensmitteln

Belehrung vor dem ersten Tag

Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Tätigkeitsbeginn eine Belehrung durch das Gesundheitsamt — danach jährlich vom Betrieb wiederholt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

Gesetzlicher Mindestlohn

12,82 € / Stunde

Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025

Quereinstieg in die Küche?

In der Gastronomie ist der Quereinstieg üblich; entscheidend sind Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Die Belehrung nach § 43 IfSG holst du vor dem ersten Arbeitstag beim Gesundheitsamt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

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