Auszug aus der Stellenanzeige von Flink
Das ist der Job
Du arbeitest mit professionellster Ausr stung: E-Bike oder Scooter*, Helm und wetterfeste Fahrradkleidung.
Das brauchst du
Deine Mission: Du bist das Gesicht von Flink und bietest konsequent au ergew hnlichen Kund*innenservice. Du bist an einem zentralen Arbeitsplatz im Einsatz. Was du mitbringst: Mindestalter: Du bist mind. 18 Jahre alt. Du hast ein Smartphone mit mobilen Datenzugang.
Darum lohnt es sich
Deswegen suchen wir dich als enthusiastische*n Lieferfahrer*in, um unser dynamisches Team weiter nach vorne zu bringen! Du erh ltst einen Flink Arbeitsvertrag inklusive Krankenversicherung und bezahlten Urlaub. Du profitierst von bis zu 20% Rabatt auf Eink ufe bei Flink. Du wirst Teil eines gro artigen internationalen Teams mit Gemeinschaftssinn.
Einleitung: Unsere Warenlager sind clever verteilt in st dtischen Gebieten mit hoher Bev lkerungsdichte und erm glichen mit Hilfe unserer E-Bikes-Flotte die schnellste Lebensmittel-Lieferung weit und breit. Flink ist der f hrende Schnelllieferdienst f r Supermarkt-Produkte in Deutschland und erlebt ein rasantes Wachstum.
Mittlerweile sind wir in allen gro en St dten Deutschlands vertreten – auch in deiner! M chtest du mit uns das Einkaufen revolutionieren? They see you rollin’: Du lieferst Waren zu unseren Kund*innen effizient per E-Bike oder Scooter. Du beh ltst konsequent unsere Lieferziele im Blick und erf llst sie nicht nur – du bertriffst sie.
Was du bekommst: Du verdienst mindestens 13,90€ pro Stunde plus Trinkgeld. Du bekommst eine Handykostenpauschale. Du besitzt eine Arbeitserlaubnis in Deutschland. Du sprichst Englisch oder Deutsch. Klingt gut? Dann bewirb dich jetzt in nur wenigen Schritten. Wir versprechen, uns schnell bei dir zu melden.
Wir verpflichten uns zudem, jede*n Bewerber*in unabh ngig von Alter, Geschlechtsidentit t, Ethnizit t, sexueller Orientierung, Behinderung oder Religion ausschlie lich basierend auf ihren F higkeiten zu beurteilen. *E-Scooter stehen nur in ausgewählten Städten zur Verfügung.
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Arbeiten mit Lebensmitteln
Belehrung vor dem ersten Tag
Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Tätigkeitsbeginn eine Belehrung durch das Gesundheitsamt — danach jährlich vom Betrieb wiederholt.
Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026
Gesetzlicher Mindestlohn
12,82 € / Stunde
Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.
Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025
Quereinstieg in die Küche?
In der Gastronomie ist der Quereinstieg üblich; entscheidend sind Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Die Belehrung nach § 43 IfSG holst du vor dem ersten Arbeitstag beim Gesundheitsamt.
Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026
Bereit?
Bewerbung wird direkt an Flink übergeben — kein Konto nötig.
Aktuell die einzige offene Stelle bei Flink.
Neue Stellen kommen monatlich dazu — schau gerne später noch mal rein.
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