BUHL Personal Hamburg vor 2 Tagen

Aushilfe – (w/m/d) – Stadion-Gastronomie

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Die ganze Ausschreibung von BUHL Personal

Originaltext · strukturiert aufbereitet

Deine Aufgabe: • Servieren von Speisen & Getränken & Buffetbetreuung in den Logen & VIP-Bereichen • Bedienung der Fans in den Stadion-Kiosken • Zubereitung von Snacks • Zapfen von Getränken • Sicherstellung von Sauberkeit & Ordnung am Arbeitsplatz • Einhaltung der Hygienevorschriften (HACCP)

Dein Profil

  • Spaß am Umgang mit Gästen
  • Idealerweise erste Erfahrungen im Service
  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Flexibilität & Zuverlässigkeit
  • Einsatzbereitschaft, Motivation & Teamfähigkeit
  • Gute Deutschkenntnisse (min. B2) & gepflegtes Äußeres
  • Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Freundliche & charmante Art – die ideale Spielbegleitung (w/m/d)

Wir bieten Dir

  • Einen attraktiven, abwechslungsreichen & sicheren Nebenjob
  • Regelmäßige Einsätze in der aktuellen Saison
  • Ein nettes Team, eine kollegiale Arbeitsatmosphäre & Spaß bei der Arbeit
  • Erfahrene, verlässliche & fachlich versierte Disponentinnen & Disponenten
  • Hausinterne Schulungen, die Dich auf die Anforderungen der Fans vorbereiten
  • Vereinbarkeit von Familie & Beruf
  • Einsätze entsprechend Deiner Fähigkeiten
  • Eine faire & pünktliche Vergütung nach Tarifvertrag Zeitarbeit DGB/GVP (Abhängig von Qualifikation/Betriebszugehörigkeit) Deine Zukunft in unserer Mannschaft beginnt heute! Bewirb Dich jetzt! Das Transferfenster ist offen und unser Niederlassungs-Team freut sich bereits auf Dich!
Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Das brauchst du auf jeden Fall

  • Belehrung nach § 43 IfSG

Aus der Stellenanzeige gelesen · nur geprüfte Pflichtangaben werden hier gezeigt

Was verdient man in dieser Region?

≈ 33.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 33.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (gastronomie) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Arbeiten mit Lebensmitteln

Belehrung vor dem ersten Tag

Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Tätigkeitsbeginn eine Belehrung durch das Gesundheitsamt — danach jährlich vom Betrieb wiederholt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

Gesetzlicher Mindestlohn

12,82 € / Stunde

Untere Lohngrenze für alle Branchen ohne höheren Branchenmindestlohn.

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) · Mindestlohnkommission · Stand 2025

Quereinstieg in die Küche?

In der Gastronomie ist der Quereinstieg üblich; entscheidend sind Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Die Belehrung nach § 43 IfSG holst du vor dem ersten Arbeitstag beim Gesundheitsamt.

Quelle: Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 · Stand 2026

Bereit?

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